Wenn du Produkte in Deutschland in den Handel bringst – ob online oder im Laden – musst du sicherstellen, dass Verpackung und Etikettierung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Diese basieren auf EU-Recht (vor allem der Lebensmittel-Informationsverordnung „LMIV“ und der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR) und deutschem Verpackungsgesetz.
1. Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen (EU-weit gültig)
Für vorverpackte Lebensmittel müssen laut EU-Lebensmittel-Informationsverordnung die folgenden Informationen auf der Verpackung stehen:
Produktname / Verkehrsbezeichnung – klare und nicht irreführende Bezeichnung des Produkts
Zutatenliste (inkl. Allergene hervorgehoben) – alle Zutaten in absteigender Gewichtsreihenfolge
Allergene – deutlich sichtbar und hervorgehoben
Nettofüllmenge – z. B. in g oder ml
Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum
Angaben zu Gebrauch und Lagerung – z. B. „gekühlt lagern“
Name und Adresse des Verantwortlichen – Hersteller oder Importeur in der EU 🇪🇺
Nährwertdeklaration – die „Big Seven“ (Energie, Fett, ges. Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz)
Pflichtangaben müssen gut lesbar sein – Mindestschriftgröße nach EU-Regel: mindestens 1,2 mm (bei kleiner Fläche 0,9 mm möglich).
2. Kennzeichnungspflichten nach dem neuen EU-Verpackungsrecht (ab August 2026)
Ab dem 12. August 2026 kommt eine neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtend zum Einsatz. Sie betrifft Hersteller, Importeure und Händler von Verpackungen direkt und stellt zusätzliche Anforderungen:
Materialkennzeichnung: Verpackungen müssen klar ausweisen, aus welchen Materialien sie bestehen (z. B. PET, Papier).
Identifikationskennzeichen: Jede Verpackung muss z. B. über Typen-, Chargen- oder Seriennummer identifizierbar sein.
Produzentendaten: Name, Marke und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen vorhanden sein (auch ggf. über QR-Code).
Konformitätserklärung & Dokumentation: Hersteller müssen technische Unterlagen und Risikobewertungen bereit halten.
Rücknahme & Recyclinganforderungen: Verpackungen müssen recyclefähig sein und bestimmte Recycling-Ziele erfüllen.
Diese Anforderungen gelten EU-weit und ersetzen schrittweise ältere nationale Vorgaben.
3. Zusatzpflichten & Sonderkennzeichnungen
Tierhaltungskennzeichnung tierischer Produkte: Neue Pflichtkennzeichen zur Herkunft der Tierhaltung sollen 2026 eingeführt werden.
Alkoholgehalt: Bei Getränken über 1,2 % Vol. muss der Alkoholgehalt angegeben werden.
Preis & Grundpreis: Im Handel müssen Endpreis und Grundpreis (z. B. €/100 g oder €/l) sichtbar sein.
Checkliste für deine Verpackung in Deutschland (2026)
✔ Produktname & klare Bezeichnung
✔ Zutatenliste + Allergene
✔ Nettofüllmenge
✔ Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum
✔ Nährwertangaben
✔ Name & Adresse des Herstellers bzw. Importeurs
✔ Lager- und Gebrauchshinweise
✔ Materialkennzeichnung mit identifizierbarer Kennung
✔ QR-Code oder andere Datenträger, wenn nötig
✔ Lesbare Größe & gut sichtbare Platzierung
Fazit
Deutschland folgt mit seinen Lebensmittel- und Verpackungspflichten weitgehend den EU-Regeln – insbesondere der LMIV und der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR ab August 2026. Pflichtangaben dienen sowohl Verbraucherschutz als auch Transparenz im Markt und müssen gut lesbar und korrekt übersetzt (auf Deutsch) sein.
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