Verpackung & Kennzeichnung in Deutschland (aktuelle Pflichtangaben 2026)

Wenn du Produkte in Deutschland in den Handel bringst – ob online oder im Laden – musst du sicherstellen, dass Verpackung und Etikettierung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Diese basieren auf EU-Recht (vor allem der Lebensmittel-Informationsverordnung „LMIV“ und der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR) und deutschem Verpackungsgesetz. 

 

1. Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen (EU-weit gültig)

Für vorverpackte Lebensmittel müssen laut EU-Lebensmittel-Informationsverordnung die folgenden Informationen auf der Verpackung stehen: 

Produktname / Verkehrsbezeichnung – klare und nicht irreführende Bezeichnung des Produkts

Zutatenliste (inkl. Allergene hervorgehoben) – alle Zutaten in absteigender Gewichtsreihenfolge

Allergene – deutlich sichtbar und hervorgehoben

Nettofüllmenge – z. B. in g oder ml

Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum

Angaben zu Gebrauch und Lagerung – z. B. „gekühlt lagern“

Name und Adresse des Verantwortlichen – Hersteller oder Importeur in der EU 🇪🇺

Nährwertdeklaration – die „Big Seven“ (Energie, Fett, ges. Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz) 

Pflichtangaben müssen gut lesbar sein – Mindestschriftgröße nach EU-Regel: mindestens 1,2 mm (bei kleiner Fläche 0,9 mm möglich). 

2. Kennzeichnungspflichten nach dem neuen EU-Verpackungsrecht (ab August 2026)

Ab dem 12. August 2026 kommt eine neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtend zum Einsatz. Sie betrifft Hersteller, Importeure und Händler von Verpackungen direkt und stellt zusätzliche Anforderungen: 

Materialkennzeichnung: Verpackungen müssen klar ausweisen, aus welchen Materialien sie bestehen (z. B. PET, Papier).

Identifikationskennzeichen: Jede Verpackung muss z. B. über Typen-, Chargen- oder Seriennummer identifizierbar sein.

Produzentendaten: Name, Marke und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen vorhanden sein (auch ggf. über QR-Code).

Konformitätserklärung & Dokumentation: Hersteller müssen technische Unterlagen und Risikobewertungen bereit halten.

Rücknahme & Recyclinganforderungen: Verpackungen müssen recyclefähig sein und bestimmte Recycling-Ziele erfüllen. 

Diese Anforderungen gelten EU-weit und ersetzen schrittweise ältere nationale Vorgaben.

3. Zusatzpflichten & Sonderkennzeichnungen

Tierhaltungskennzeichnung tierischer Produkte: Neue Pflichtkennzeichen zur Herkunft der Tierhaltung sollen 2026 eingeführt werden. 

Alkoholgehalt: Bei Getränken über 1,2 % Vol. muss der Alkoholgehalt angegeben werden. 

Preis & Grundpreis: Im Handel müssen Endpreis und Grundpreis (z. B. €/100 g oder €/l) sichtbar sein. 

Checkliste für deine Verpackung in Deutschland (2026)

✔ Produktname & klare Bezeichnung

✔ Zutatenliste + Allergene

✔ Nettofüllmenge

✔ Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum

✔ Nährwertangaben

✔ Name & Adresse des Herstellers bzw. Importeurs

✔ Lager- und Gebrauchshinweise

✔ Materialkennzeichnung mit identifizierbarer Kennung

✔ QR-Code oder andere Datenträger, wenn nötig

✔ Lesbare Größe & gut sichtbare Platzierung 

Fazit

Deutschland folgt mit seinen Lebensmittel- und Verpackungspflichten weitgehend den EU-Regeln – insbesondere der LMIV und der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR ab August 2026. Pflichtangaben dienen sowohl Verbraucherschutz als auch Transparenz im Markt und müssen gut lesbar und korrekt übersetzt (auf Deutsch) sein. 

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